Rechtsprechung
BGH, 14.04.1961 - VI ZR 152/60 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verkehrsteilnehmer in Kreuzung - Einfahren in Kreuzungsbereich - Fahrlässigkeit - Sichtbehinderung - Verkehrsreiche Kreuzung - Vertrauensgrundsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines mit hoher Geschwindigkeit bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich eingefahrenen Kraftfahrers mit einem langsamen, ebenfalls bei Grünlicht eingefahrenen Radfahrer des Querverkehrs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1576 (Ls.)
- NJW 1961, 1579
- MDR 1961, 589
- VersR 1961, 524
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 21.11.1958 - 9 U 1/58
Auszug aus BGH, 14.04.1961 - VI ZR 152/60
Der vom Beklagten in Anspruch genommene Vertrauensgrundsatz greift daher zu seinen Gunsten nicht ein (…vgl. Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht 13. Aufl., § 2 StVO Anm. 8; OLG Hamm, NJW 1957, 1684 [OLG Hamm 18.07.1957 - 2 Ss 592/57] ; OLG Köln, MDR 1959, 488; JR 1959, 184 mit Anm. Hartung).
- OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zweier Kraftfahrzeuge nach dem …
Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte Kreuzung bei eigenem Grünlicht einfährt, sich vor ein hängengebliebenes Fahrzeug hineindrückt und von dessen Fahrer beim Anfahren übersehen wird (vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146; VerkMitt 1993, Nr. 27; NZV 2004, 547).Mit anderen Worten: Nachzüglern muss, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (so gen. Vorrecht des Kreuzungsräumers; st. Rspr., vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146).
- BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70
Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung …
Der erkennende Senat hat demgemäß schon in seinem Urteil vom 14. April 1961 (VI ZR 152/60 in VersR 1961, 524 = VRS 21, 17 = DAR 1961, 223) entschieden, daß ein Kraftfahrer, der bei Einsetzen des grünen Lichtes in eine Kreuzung einfahren will, Verkehrsteilnehmern, die noch in der Kreuzung sind, zunächst die Möglichkeit geben muß, die Kreuzung zu räumen (vgl. auch das Urteil des BGH vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 382/67 - VRS 34, 358). - OLG Hamm, 02.05.2005 - 6 U 193/04
Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall auf einer Straßenkreuzung: Zur …
Das durfte er nur dann, wenn er übersehen konnte, dass keine Nachzügler behindert wurden (vgl. KG VM 85, 44); auf den Vertrauensgrundsatz konnte er sich dabei nicht berufen (vgl. BGH NJW 61, 1576;… Hentschel a.a.O.).
- BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei …
Das Berufungsgericht ist sich bewusst, dass seine Entscheidung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH steht, die zur Straßenverkehrsordnung a.F. ergangen ist (s. BGHZ 56, 146; Senatsurteil vom 14. April 1961 - VI ZR 152/60, VersR 1961, 524 ). - LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10
Unfallverursachung durch Passieren einer grünen Ampel hinter einem Rettungswagen …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass sich derjenige nicht auf den sogenannten Vertrauensgrundsatz berufen kann, der beim Einsetzen des grünen Lichts trotz Sichtbehinderung mit unvermindert hoher Geschwindigkeit in eine verkehrsreiche Kreuzung einfährt (BGH NJW 1961, 1576). - OLG Hamm, 25.04.2002 - 27 U 200/01
Sorgfaltsverstoß im Straßenverkehr; Abwägung beiderseitiger Verursachungsanteile …
Wer beim Einsetzen grünen Lichts trotz Sichtbehinderung mit unvermindert hoher Geschwindigkeit - oder gar beschleunigend - in eine verkehrsreiche Kreuzung einfährt, handelt deshalb fahrlässig (vgl. BGH VersR 1961, 524; OLG Düsseldorf VersR 1987, 468). - BGH, 14.08.1964 - 4 StR 225/64
Rechtsmittel
Wenn er auch erst bei Beginn des Grünlichts, also erlaubterweise auf die Kreuzung fuhr, war er doch mit Rücksicht auf etwa noch im Kreuzungsbereich nach links abbiegende, verhältnismäßig langsam fahrende Fahrzeuge zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet, zumal er sogleich nach dem Umschalten der für ihn maßgebenden Ampel auf grün fast mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der äußersten linken Fahrbahnseite in die verkehrsreiche Kreuzung eingefahren ist (BGH VRS 21, 17). - OLG Köln, 14.10.1977 - 4 U 87/77 Ein Kraftfahrer ist daher verpflichtet, in Fällen, in denen er die Kreuzung nicht voll übersehen kann, seine Geschwindigkeit herabzusetzen, wenn er nicht aus dem Stand bei "grün" anfährt (Vergleiche BGH, 1961-04-14, VI ZR 152/60, VRS 21, 17 (1961)).
- OLG Zweibrücken, 19.12.1980 - 1 U 98/80 Ein Kraftfahrer darf nur dann mit "fliegendem Start" in eine Kreuzung einfahren, wenn er sich überzeugt hat, daß der Kreuzungsbereich auch frei ist (BGH VersR 61, 524 (525).
Rechtsprechung
BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 13/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 35, 199
- NJW 1961, 1579
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 7/94
Berücksichtigung eines neuen Gutachtens
a) Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, daß im ehrengerichtlichen Verfahren kein wesentlich anderer Tatbestand zum Gegenstand der gerichtlichen Prüfung und Entscheidung gemacht werden darf als derjenige, der dem Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer zugrunde liegt (vgl. BGHZ 35, 199, 202; 35, 385, 386; 38, 241, 244).Diese sich aus §§ 41 Abs. 2, 42 Abs. 1 Nr. 1 BRAO bzw. den gleichlautenden § 37 Abs. 2, 38 Abs. 1 Nr. 1 RAG ergebende Beschrankung hat ihren Grund darin, daß die Prüfung des für die Entscheidung über ein Zulassungsgesuch erheblichen Tatbestandes vom Gesetz (§ 8 Abs. 2 BRAO, § 8 Abs. 2 RAG) zunächst dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer zugewiesen ist (vgl. BGHZ 35, 199, 202) und nur dessen Gutachten in den in § 9 Abs. 1 BRAO bzw. § 10 Abs. 1 RAG bezeichneten Fällen Grundlage des gerichtlichen Verfahrens ist (§§ 9 Abs. 2, 38 Abs. 2 BRAO, §§ 10 Abs. 2, 34 Abs. 2 RAG).
Ob dies auch zu gelten hat, wenn das weitere Gutachten einen völlig neuen Sachverhalt betrifft, hat er in einem Beschluß vom 5. Juli 1961 (BGHZ 35, 199) ausdrücklich offengelassen.
- BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Grundsätzlich ist allerdings das ordnungsgemäß erstattete Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer (hier: vom 9. Juni 1981) gemäß § 9 Abs. 2, § 38 Abs. 2 BRAO die Grundlage des gesamten gerichtlichen Verfahrens (BGHZ 35, 199, 203; vgl. auch BGHZ 68, 46, 48 f). - BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76
Ergänzungsgutachten: § 7 Nr. 5 BRAO
Zum Ergänzungsgutachten im Zulassungsverfahren (im Anschluß an BGHZ 35, 199).Der Senat hat es in der Entscheidung BGHZ 35, 199 ff offen gelassen, inwieweit ein nach Änderung der Verhältnisse notwendig gewordenes neues Gutachten nachträglich in das durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen das ursprüngliche Gutachten anhängig gewordene Gerichtsverfahren eingeführt werden kann.
- BGH, 25.06.1962 - AnwZ (B) 5/62
Gutachten in Zulassungsverfahren (BRAO)
Der Senat hat diese Rechtsfrage in seiner Entscheidung BGHZ 35, 199, 203 offen gelassen.Es kann daher dahinstehen, ob die Änderung des Sachverhalts, die nach Erstattung des ersten Gutachtens eingetreten ist, so wesentlich ist, daß der Senat, wenn er noch auf Grund dieses ersten Gutachtens zu entscheiden hätte, die Änderung nicht berücksichtigen könnte (BGHZ 35, 199, 201-202; 35, 385, 386-387).
- BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 1/91
Wiederzulassung als Rechtsanwalt nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen …
Dadurch, daß sich die Antragsgegnerin im gerichtlichen Verfahren nicht mehr auf angeblich unvollständige Angaben im Zulassungsverfahren berufen hat, ist das Gutachten nicht entsprechend berichtigt oder ergänzt worden, weil Prozeßerklärungen des Vorsitzenden der Antragsgegnerin nicht als Gutachten ihres Vorstands gewertet werden können (BGHZ 35, 199, 203 f.).Denn die Unrichtigkeit einzelner dem Gutachten zugrundegelegter Umstände (angebliches Verschweigen des Strafbefehls) betrifft nur einen Teilaspekt des im Ergebnis zu Recht als unwürdig gewerteten Verhaltens des Antragstellers; der als Versagungsgrund gewertete Lebenssachverhalt wird dadurch nicht entscheidend verändert (vgl. BGHZ 35, 199, 202; 35, 385, 387;… Jessnitzer a.a.O. § 41 Rdn. 1 m.weit.Nachw.).
- BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 6/74
Steuerberater ohne Eigenverantwortlichkeit
Es kann zu Gunsten des Antragstellers davon ausgegangen werden, daß dieser neue Umstand in das Verfahren eingeführt werden kann, obwohl er erst eingetreten ist, nachdem der Vorstand der Antragsgegnerin das Gutachten nach § 8 BRAO bereits erstattet hatte (vgl. dazu BGHZ 35, 199; 35, 385, 386/387; 37, 255, 257). - VG Düsseldorf, 12.01.2011 - 5 K 2073/10 Der Verwirkung unterliegen grundsätzlich auch öffentlich-rechtliche Ansprüche, vgl. BVerwG, in: BVerwGE 6, 205; BVerwG, in: BVerwGE 44, 339; BGH, in: BGHZ 35, 199.
- BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 14/63
Rechtsbetreuung durch Verbandssyndikus
Durch den Wechsel des Anstellungsverhältnisses erledigte sich sein erstes Gesuch auf Zulassung zur Anwaltschaft, das seinen Abschluß in einem Beschluß des Senats vom 5. Juni 1961 - AnwZ (B) 13/61 - fand. - BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz
Dieses Verfahren erstreckt sich nur auf die von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer angeführten Versagungsgründe (vgl. dazu BGHZ 35, 199, 202; Odersky in Festschrift für Sendler j. - BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95
Nicht erfolgte Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung als Grund für die …
Dessen Stellungnahme entfaltet aber nur dann eine die Landes Justizverwaltung bindende Sperrwirkung, wenn er den Versagungsgrund bejaht (Senatsbeschluß vom 5. Juni 1961 - AnwZ (B) 13/61, insoweit in BGHZ 35, 199 nicht mit abgedruckt); nur in diesem Fall ist nach § 38 BRAO das gerichtliche Verfahren gegen die Rechtsanwaltskammer zu führen. - BGH, 21.04.1980 - AnwZ (B) 27/79
Rechtsmittel
- BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 15/63
Rechtsmittel